Energieausweis
Der Energieausweis dient der energetischen Bewertung von Gebäuden, er ist bei Neubauten und Altbauten Käufern und Mietern auf verlangen vorzulegen.
Für die Berechnung des Energiebedarfs sind zwei Verfahren zulässig: Berechnung nach dem bisherigen Verbrauch der letzten drei jahre, oder nach einer energetischen Bewertung und Berechnung des Gebäudes.
Fristen:
Seit 01.07.2008
Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei umfassender Sanierung, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
ab 01.01.2009
Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich
ab dem 01.07.2009 ist auch ein Energieausweis für Nichtwohngebäude erforderlich
weiterführende Informationen zum Energieausweis: